Ratgeber: Die 100er Zulassung für Wohnwagen & andere Anhänger

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Ratgeber: Die 100er Zulassung für Wohnwagen & andere Anhänger

Nach § 3 der StVO ist es nicht erlaubt auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen mit Wohnwagen bzw. Anhänger im Schlepptau mehr als eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zu fahren. Erfüllt dein Gespann bestimmte Voraussetzungen, darfst du auf 100km/h beschleunigen und am Heck deines Hängers den begehrten Tempo 100 Aufkleber befestigen.

1. Technische Voraussetzungen für die 100er Zulassung

Dein Anhänger muss genau wie das Zugfahrzeug technische Vorgaben erfüllen. Nur wenn Zugfahrzeug und Hänger zusammenpassen kannst du die Höchstgeschwindigkeit Tempo 100 beantragen. Die folgenden Punkte gilt es zu beachten:

Bild zeigt Wohnwagenbug mit Antischlingerkupplung und Deichselträger

1.1 Anhänger Technik

Je mehr der folgenden Merkmale dein Anhänger aufweist, desto größer ist die Auswahl an Zugfahrzeugen.

  1. 1.1.1 Auflaufbremse

    Ist eine Auflaufbremse vorhanden, spricht man von einem gebremsten Anhänger.

  2. 1.1.2 Stoßdämpfer

    Gebremste Anhänger sind immer mit hydraulischen Achs- bzw. Radstoßdämpfern ausgestattet.

  3. 1.1.3 Reifen & Reifenalter

    Die Reifen am Anhänger dürfen nicht älter als sechs Jahre sein. Sie sollten mindestens den Geschwindigkeitsindex L (bis 120 km/h) haben.

  4. 1.1.4 Antischlingerkupplung

    Antischlingerkupplungen und andere Anti-Schleuder-Systeme halten dein Gespann besser auf der Straße und verhindern das gefürchtete Aufschaukeln.

1.2 Zugfahrzeug

Mehr sicherheitsrelevante Merkmale beim Anhänger bedeuten weniger Auflagen für deinen Pkw. Die Stützlast des Zugfahrzeugs darf durchs Ankoppeln jedoch weder über- noch unterschritten werden.

  1. 1.2.1 ABS / ABV

    Dein Zugfahrzeug (KFZ) muss nur mit einem Automatischen Blockier Verhinderer (ABV) oder auch einfach ABS ausgestattet sein.

  2. 1.2.2 ESP & Anhängerstabilisierungskontrolle

    Neuere Fahrzeuge sind oft mit Antischleuderhilfen wie dem ESP ausgestattet. Ist im ESP zusätzlich mit einer Anhängerstabilisierungskontrolle vorhanden, ist dies nicht zwingend erforderlich, entspricht aber den höchsten Richtlinien.

2. Rechner 100 km/h-Zulassung

Das zulässige Gesamtgewicht deines Hängers muss im richtigen Verhältnis (Faktor) zum Leergewicht des Zugfahrzeugs stehen. Das ist recht einfach berechnet. In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 findest du im Feld G (oder im Fahrzeugschein im Feld 14) den richtigen Wert.

 

2.1 Masse - mit welchem Faktor wird gerechnet?

Wie das Ergebnis bzw. der passende Faktor zustande kommt, erfährst du in dieser Tabelle:

Hänger Bremse Stoßdämpfer Stabilisierungseinrichtung Faktor
PKW-Anhänger ungebremst x x 0,3
PKW-Anhänger gebremst x 1,1
PKW-Anhänger gebremst Antischlingerkupplung 1,2
PKW-Anhänger gebremst Zugfahrzeug mit ESC & Anhänger-Stabilisierungskontrolle 1,2
Wohnwagen gebremst x 0,8
Wohnwagen gebremst Antischlingerkupplung 1
Wohnwagen gebremst Zugfahrzeug mit ESC & Anhänger-Stabilisierungskontrolle 1

Dein Fahrzeug hat ein Leergewicht von 1500 kg. Der gewünschte Wohnwagen hat hydraulische Stoßdämpfer, ist gebremst und soll mit einer Antischlingerkupplung gezogen werden. Hier kannst du den Faktor 1 verwenden: Du rechnest also 1500 x 1. Das bedeutet, dass dein Wohnwagen das zulässige Gesamtgewicht von 1500 kg nicht überschreiten darf.

3. FAQ rund um die 100 km/h Zulassung

3.1 Wo bekomme ich die 100 km/h Zulassung?

Für den Erhalt der 100 km/h Zulassung gibt es die folgenden Szenarien:

  •  Erfüllt dein Fahrzeug und Anhänger bereits ab Werk alle Voraussetzungen, kannst du mit der entsprechenden Herstellerbescheinigung und den Fahrzeugpapieren direkt zur Zulassungsstelle gehen.
  •  Mussten Umbauten vorgenommen werden, um die Voraussetzungen zu erfüllen, müssen diese von einer Prüfgesellschaft wie TÜV, Dekra & Co. begutachtet werden. Ist alles in Ordnung, bekommst du dort ein Gutachten, das du zusammen mit deinen Papieren bei der Zulassungsstelle vorlegst.
  •  Auch wenn nicht alle Vorgaben erfüllt sind, kann unter bestimmten Umständen die 100 km/h Zulassung erteilt werden. In diesem Fall muss das Gespann ebenfalls zu den Sachverständigen von TÜV, Dekra & Co. und bekommt dort im besten Fall ein Gutachten

Sind deine Unterlagen und Gutachten vollständig und alle Vorgaben erfüllt, werden deine Fahrzeugpapiere bei der KFZ-Zulassungsbehörde aktualisiert.

3.2 Wo bekomme ich den 100 km/h Aufkleber?

Gültige 100 km/h Aufkleber sind mit einem amtlichen Siegel versehen. Wenn dein Gespann zugelassen wird, erhältst du den gesiegelten Aufkleber direkt von deiner KFZ-Zulassungsstelle.

4.3 Wo wird der Tempo 100 Aufkleber befestigt?

Der Tempo 100 Aufkleber muss gut sichtbar am Heck deines Wohnanhängers angebracht werden. Dein Auto bzw. das Zugfahrzeug muss nicht gekennzeichnet werden.

3.4 Was passiert, wenn Wohnwagen bzw. Anhänger zu schwer sind?

Ist das zulässige Höchstgewicht vom Anhänger im Verhältnis zur zulässigen Anhängelast deines Kraftfahrzeugs zu hoch, muss abgelastet werden. Infos dazu gibt es beim TÜV, der DEKRA und den anderen technischen Prüfstellen.

3.5 Welche Gebühren & Kosten fallen an?

Die Kosten für die Zulassung lassen sich nicht auf den Cent genau beziffern. Die Preise sind leider nicht einheitlich. Sie setzen sich wie folgt zusammen:

  •  Die ggf. nötigen Umbauten
  •  Sachverständigen Gutachten (etwa 70 – 90 Euro)
  •  Änderung der Fahrzeugpapiere (etwa 20 Euro)
  •  Plakette (etwa 20 Euro)

3.6 Wo gilt die 100 km/h Zulassung?

Die 100er Zulassung gilt ausschließlich auf deutschen Autobahnen, Kraftfahr- bzw. Schnellstraßen. Das heißt, um 100 km/h fahren zu können, muss die Fahrbahn mindestens vierspurig sein. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt weiterhin Tempo 80.

Erfüllt dein Gespann eine der vorgegebenen Voraussetzungen nicht mehr, erlischt die 100er-Zulassung sofort. Auch mit dem Aufkleber auf deinem Wohnwagen, darfst du dann auf Schnellstraße und Autobahn nicht schneller als 80 km/h fahren

3.7 Darf ich mit dem Gespann überholen?

Das Bild zeigt das Schild Überholverbot Nr. 276 mit der Einschränkung für LKW, Busse und Kfz mit Anhängern.

Wenn der Weg frei ist und die Geschwindigkeit passt, darfst du mit deinem Gespann gerne überholen. Wenn du das Überholverbot Zeichen (Schild 276) siehst, gilt es für alle Verkehrsteilnehmer. Oder, wie hier auf dem nebenstehenden Bild, nur für Pkw mit Anhänger, Busse und Lkw

Zeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Dieses Zeichen gilt für alle Kraftfahrzeuge und Gespanne mit einer Masse von über 3,5 Tonnen. Das heißt: Liegt dein Pkw oder das Gespann darunter, darfst du überholen. Eine Ausnahmesituation kann sich ergeben, wenn das Zugfahrzeug nicht als Personenkraftwagen zugelassen ist. Dies wäre z.B. bei einer Fahrt mit einem Wohnmobil mit Hänger der Fall.

Dein Team von Camping Wagner wünscht dir viel Erfolg bei deiner 100er Zulassung und freie Fahrt auf allen Wegen!

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